Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Zahlungsbedingungen/Gerichtsstand/Datenschutz
Die Firma Hansefolia Stralsund Steffen Schmidt ist berechtigt alle schriftlichen Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten und verarbeiten zulassen. Der Gerichtsstand wenn nichts Anderes vereinbart ist für beide Parteien das Amtsgericht Stralsund. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Teile und es tritt die gesetzliche Regelung ein. Zahlungen haben sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug auf unser Konto zu erfolgen oder sind in bar zu entrichten. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen und eine Mahngebühr erhoben. Das Unternehmerpfandrecht halten wir uns vor.
2. Dienstleistungen
Die Firma Hansefolia Stralsund Steffen Schmidt behält sich vor Dienstleistungen auch durch uns beauftragte Dritte durchführen zu lassen. Durch uns nicht verursachte Lohn- und Materialkostenerhöhungen gehen zu Lasten des Kunden. Aufwendungen, die durch nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden entstehen gehen zu Lasten des Kunden. Die Firma Hanse Folia Steffen Schmidt verpflichtet sich bei nicht unerheblichen Überschreitung des Kostenvoranschlages den Kunden zu informieren. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, sind die Aufwendungen bis zu diesem Zeitpunkt vom Kunden zu ersetzen. Die begonnenen Arbeiten werden nicht fortgesetzt. Ersatzansprüche wegen Verzug sind erst nach erfolgloser Mahnung möglich. Die Mahnung muss eine angemessene Frist enthalten. Der Kunde bringt ein sauberes Fahrzeug mit (außen). Dies ist erforderlich weil die Tönung oder Folienbeklebung von außen angearbeitet wird und Staub oder kleine Partikel sonst hin und hergetragen werden und an der Folie haften könnten. Nimmt der Kunde ein mangelhaftes Werk ab, so sind Nachbesserungen und Wandlungen nur möglich, wenn sich der Kunde diese schriftlich vorbehält. Verzug oder Unmöglichkeit des Werkes in Folge von Witterung oder höherer Gewalt geht zu Lasten des Kunden.
3. Mängel
Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag wegen Mängel des Werkes ist erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungen möglich. Die Nachbesserung erfolgt nach einer angemessenen Frist. Für die Nachbesserung gewährt der Kunde eine Frist von einem Monat. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche schriftlich der Firma Hansefolia Steffen Schmidt anzuzeigen. Für Mängel gelten die gesetzlichen Fristen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, dies gilt nicht bei uns gegenüber nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Verkauf
Für gelieferte Ware übernehmen wir nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine Gewährleistung. Das Produkthaftungsgesetz findet Anwendung. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung herrührender auch künftiger Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Schecks unser Eigentum. Wird eine Ware zugesendet geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Kunden.
5. Verschiedenes
Die § 664 und § 645 BGB finden Anwendung. Bei einer Vertragssumme von über 500,00 Euro ist die Firma Hansefolia Steffen Schmidt berechtigt gemäß dem Vorschreiten des Werkes Abschlagszahlungen zu verlangen. Eine telefonische Auftragsannahme wird erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam. Die Firma Hansefolia Steffen Schmidt bestimmt die zur Einteilung des Auftrages erforderliche Anzahl von Mitarbeitern.
Hansefolia
Boddenweg 3
18439 Stralsund
www.hansefolia.de <http://www.hansefolia.de/>
info@hansefolia.de <mailto:info@hansefolia.de>
Inhaber: Steffen Schmidt
Steuernummer: 082/269/06089
©2002-2024 RECHTSDOKUMENTE (Sequiter Inc.)